Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung (Allgemeine Erkl?rung der Menschenrechte vom 10.12.1948, Artikel 26) – ein Leben lang. Diesem Recht nach der Kindheits- und Jugendphase Geltung zu verschaffen, ist das Grundanliegen der Erwachsenen- und Weiterbildung
Aktuelles vom Lehrstuhl
Vorl?ufer und Anf?nge der Wissenschaft von der Erwachsenenbildung
Der Beitrag von Prof. Dr. Elisabeth Meilhammer ist erschienen in den Hessischen Bl?ttern für Volksbildung, Ausgabe 3/2024
Geschichte(n), Gegenst?nde und Perspektiven der Erwachsenenbildung als Wissenschaft
Schulen der Demokratie
Deutsche und amerikanische Initiativen zum Wiederaufbau der Volkshochschulen in Bayern nach 1945
Elisabeth Meilhammer
Zum 75. Geburtstag des Bayerischen Volkshochschulverbands (bvv)
International Review of Education
100 years of Volkshochschule in Germany – 50 years of DVV International
Signposts for local and global comparative perspectives on adult learning and education
The authors: Heribert Hinzen, Elisabeth Meilhammer
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