Vocatio?ist die kirchliche Bevollm?chtigung. Wer an einer Schule in Bayern das Fach Evangelische Religionslehre unterrichten will, bedarf einer kirchlichen Bevollm?chtigung durch die Ev.-Luth. Landeskirche und der Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder einer evangelischen Freikirche, die der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angeh?rt.
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Allgemeine Informationen zur Vocatio?finden Sie auf der Seite des Lehrstuhles für Religionsp?dagogik. Beachten Sie insbesondere die Neuregelungen für Studierende mit Studienbeginn ab dem Sommersemester 2022!