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Einige grundst?ndige Studieng?nge an der Universit?t Augsburg k?nnen mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung studiert werden. Eine detaillierte Liste mit den entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen findet sich auf dieser Seite.

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Anglistik/Amerikanistik bei Hauptsprache Englisch

Nachstehendes?Zeugnis oder Abschluss?berechtigt zur Aufnahme der oben genannten Studienf?cher an der Universit?t Augsburg:?Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung ?bersetzen und Dolmetschen (vormals Fremdsprachenberufe) bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.

Betriebswirtschaftslehre

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Wirtschaft und Verwaltung oder Internationale Wirtschaft.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten?(ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den?Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Studiengang Betriebswirtschaftslehre betrifft dies den Bachelorstudiengang?Betriebswirtschaft.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Augenoptik,?Brau- und Getr?nketechnologie,?Ern?hrungs- und Versorgungsmanagement,?Landwirtschaft ¨C Fachrichtung Ern?hrungs- und Versorgungsmanagement,?Wirtschaft?bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.

  • Zeugnis ¨¹ber die bestandene?Zwischenpr¨¹fung?im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes f¨¹r den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich:?Verwaltung und Finanzen.

Data Science

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Data Science an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung Technik.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten?(ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den?Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Studiengang Data Science betrifft dies die Bachelorstudieng?nge:?Informatik,?Mathematik, Data Science.

Erziehungswissenschaft

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Erziehungswissenschaft an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung: Sozialwesen.
  • Die?fachgebundene Hochschulreife?kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. F¨¹r den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge:?Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit,?Religionsp?dagogik und kirchliche Bildungsarbeit,?Soziale Arbeit und?Soziale Arbeit/Soziale Dienste an Schulen.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung:?Gemeindepastoral,?Heilp?dagogik oder?Sozialp?dagogik?bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.
  • Zeugnis ¨¹ber die?p?dagogisch-didaktische Abschlusspr¨¹fung?am Staatsinstitut f¨¹r die Ausbildung von Fachlehrern (Abteilung I bis V) zusammen?mit einer Urkunde des Staatsministeriums f¨¹r Unterricht und Kultus ¨¹ber den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife?gem?? ¡ì 38 der Studienordnung f¨¹r das Staatsinstitut f¨¹r die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl S. 436, ber. S. 516,) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Zeugnis ¨¹ber die?Abschlusspr¨¹fung am Staatsinstitut f¨¹r die Ausbildung von F?rderlehrern zusammen?mit einer Urkunde des Staatsministeriums f¨¹r Unterricht und Kultus ¨¹ber den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife?gem?? ¡ì 24 der Studienordnung f¨¹r das Staatsinstituts f¨¹r die Ausbildung von F?rderlehrern vom 24. Juni 2008 (GVBL S. 399) in der jeweils geltenden Fassung.

Franko-Romanistik

Nachstehendes?Zeugnis oder Abschluss?berechtigt zur Aufnahme der oben genannten Studienf?cher an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung ?bersetzen und Dolmetschen (vormals Fremdsprachenberufe) bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.

Geographie

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Geographie an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen:
    Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie, Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.

    F¨¹r den Bachelorstudiengang Geographie betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang:?
    Kartographie und Geomedientechnik.

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Geoinformatik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Geoinformatik an der Universit?t Augsburg:

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.
    F¨¹r den Bachelorstudiengang Geoinformatik betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge:
    Kartographie und Geomedientechnik,?Vermessung und Geoinformatik.

Global Business Management

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Global Business Management an der Universit?t Augsburg:

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  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Wirtschaft und Verwaltung oder Internationale Wirtschaft.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Wirtschaft bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.
  • Zeugnis ¨¹ber die bestandene?Zwischenpr¨¹fung?im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes f¨¹r den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich:?Verwaltung und Finanzen.

Hebammenwissenschaft

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Hebammenwissenschaft an der Universit?t Augsburg:

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  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung Sozialwesen oder Gesundheit.

Humanmedizin (Modellstudiengang)

Nachstehende Zeugnisse oder Abschl¨¹sse berechtigen zur Aufnahme des Studiengangs Humanmedizin an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung?Gesundheit.

Ibero-Romanistik bei Hauptsprache Spanisch

Nachstehende Zeugnisse oder Abschluss?berechtigt zur Aufnahme der oben genannten Studienf?cher an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung ?bersetzen und Dolmetschen (vormals Fremdsprachenberufe) bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.

Informatik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Informatik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen?Technik oder?Wirtschaft und Verwaltung oder Internationale Wirtschaft.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Studiengang Informatik betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge: Informatik,?Mathematik.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izintechnik oder?Wirtschaft?bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.

  • Zeugnis ¨¹ber die bestandene?Zwischenpr¨¹fung?im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes f¨¹r den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich?Naturwissenschaft und Technik mit fachlichem Schwerpunkt Verwaltungsinformatik.

Ingenieurinformatik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Ingenieurinformatik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Technik.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Studiengang Ingenieurinformatik betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge: Informatik und?Mathematik.

Italo-Romanistik bei Hauptsprache Italienisch

Nachstehendes?Zeugnis oder Abschluss?berechtigt zur Aufnahme der oben genannten Studienf?cher an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung ?bersetzen und Dolmetschen (vormals Fremdsprachenberufe) bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.

Katholische Theologie

Nachstehendes?Zeugnis oder Abschluss?berechtigt zur Aufnahme des Magisterstudiengangs Katholische Theologie an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Gemeindepastoral?bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten?(ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Magisterstudiengang Katholische Theologie betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang: Religionsp?dagogik und kirchliche Bildungsarbeit.

Kunstp?dagogik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Kunstp?dagogik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Gestaltung.
  • Zeugnis ¨¹ber die bestandene?Zwischenpr¨¹fung?im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes f¨¹r den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich?Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archiv- und Bibliothekswesen.

Kunst- und Kulturgeschichte

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Kunst- und Kulturgeschichte an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Gestaltung.
  • Zeugnis ¨¹ber die bestandene?Zwischenpr¨¹fung?im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes f¨¹r den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich?Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archiv- und Bibliothekswesen.

Lehramt an Grund- und Mittelschulen

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme der Studieng?nge Lehramt an Grund- und Mittelschulen an der Universit?t Augsburg:

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  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen?Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie, Gestaltung,?Gesundheit,?Sozialwesen,?Technik,?Wirtschaft.
  • Die?fachgebundene Hochschulreife?kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r die Studieng?nge Lehramt an Grund- und Mittelschulen betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge: Bildung und Erziehung im Kindesalter,?Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit, Soziale Arbeit,?Soziale Arbeit/Soziale Dienste an Schulen. Bei dem Fachhochschulstudiengang Religionsp?dagogik und kirchliche Bildungsarbeit kann der Lehramtsstudiengang in einer F?cherverbindung mit Religionslehre aufgenommen werden.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Gemeindepastoral,?Heilp?dagogik und?Sozialp?dagogik?bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.
  • Zeugnis ¨¹ber die?p?dagogisch-didaktische Abschlusspr¨¹fung?am Staatsinstitut f¨¹r die Ausbildung von Fachlehrern (Abteilung I, II, III und V)?zusammen?mit einer Urkunde des Staatsministeriums f¨¹r Unterricht und Kultus ¨¹ber den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife?gem?? ¡ì 38 der Studienordnung f¨¹r das Staatsinstitut f¨¹r die Ausbildung von Fachlehren (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl S. 436) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Zeugnis ¨¹ber die?Abschlusspr¨¹fung am Staatsinstitut f¨¹r die Ausbildung von F?rderlehrern zusammen?mit einer Urkunde des Staatsministeriums f¨¹r Unterricht und Kultus ¨¹ber den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife?gem?? ¡ì 24 der Studienordnung f¨¹r das Staatsinstitut f¨¹r die Ausbildung von F?rderlehrern vom 24. Juni 2008 (GVBL S. 399) in der jeweils geltenden Fassung.

Lehramt an Realschulen und Gymnasien in der F?cherverbindung Mathematik/Physik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Studiengangs Lehramt an Realschulen und Gymnasien an der Universit?t Augsburg in der F?cherverbindung Mathematik/Physik:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Technik.
  • Die?fachgebundene Hochschulreife?kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Studiengang Lehramt an Realschulen und Gymnasien in der o. g. F?cherverbindung betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang: Physikalische Technik.

Materials Science and Engineering

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Materials Science and Engineering an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Technik.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Bachelorstudiengang Materials Science and Engineering betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge:?Feinwerk- und Mikrotechniko?Mikrosystemtechnik und?Physikalische Technik.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Augenoptik oder?ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izintechnik?bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.

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Mathematik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Mathematik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen?Technik.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Bachelorstudiengang Mathematik betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge:?Informatik,?Mathematik,?Technische Informatik.

Mathematik und Informatik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Mathematik und Informatik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung Technik.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten?(ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den?Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Studiengang Mathematik und Informatik betrifft dies die Bachelorstudieng?nge:?Informatik,?Mathematik, Technische Informatik.

ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ien und Kommunikationswissenschaft

Nachstehende?Zeugnisse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ien und?Kommunikationswissenschaft an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Gestaltung.

ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinische Informatik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinische Informatik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule?(BOS 13)?oder Fachoberschule?(FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung?Technik.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Studiengang ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinische Informatik betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge:?Informatik,?Mathematik.

Physik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Physik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Technik.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Studiengang Physik betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge:?Feinwerk- und Mikrotechnik,?Mikrosystemtechnik,?Physikalische Technik.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Augenoptik oder ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izintechnik bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.

Rechtswissenschaft

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung:
    Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft.

  • Zeugnis ¨¹ber die bestandene?Zwischenpr¨¹fung?im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes f¨¹r den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich?Verwaltung und Finanzen,?Justiz,?Polizei und Verfassungsschutz mit fachlichem Schwerpunkt?Polizeivollzugsdienst.

Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung:
    Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Studiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaft betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang: Betriebswirtschaft.

  • Zeugnis ¨¹ber die bestandene?Zwischenpr¨¹fung?im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes f¨¹r den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich?Verwaltung und Finanzen.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Wirtschaft?bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.

Sozialwissenschaften

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Sozialwissenschaften an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen Sozialwesen,?Wirtschaft und Verwaltung oder Internationale Wirtschaft.
  • Die?fachgebundene Hochschulreife?kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Studiengang Sozialwissenschaften betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge: Sozialwirtschaft,?Soziale Arbeit,?Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit,?Soziale Arbeit/Soziale Dienste an Schulen.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Gemeindepastoral,?Heilp?dagogik,?Sozialp?dagogik,?Wirtschaft?bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.

Volkswirtschaftslehre

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung:
    Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Studiengang Volkswirtschaftslehre betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang:?Betriebswirtschaft.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Wirtschaft?bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.

  • Zeugnis ¨¹ber die bestandene?Zwischenpr¨¹fung?im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes f¨¹r den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich:?Verwaltung und Finanzen.

Wirtschaftsinformatik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsinformatik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen?Technik,?Wirtschaft.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Studiengang Wirtschaftsinformatik betrifft dies die folgenden Bachelorstudieng?nge: Informatik,?Wirtschaftsinformatik.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Wirtschaft?bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.

Wirtschaftsingenieurwesen

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen?Technik,?Wirtschaft.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang: Wirtschaftsingenieurwesen.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Augenoptik,?ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izintechnik,?Wirtschaft?bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.

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Wirtschaftsmathematik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschl¨¹sse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen?Technik,?Wirtschaft.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Pr¨¹fungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Pr¨¹fungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?F¨¹r den Studiengang Wirtschaftsmathematik betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang:?Mathematik.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungspr¨¹fung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Wirtschaft?bei einer Pr¨¹fungsgesamtnote ?sehr gut¡° in?jedem der beiden Zeugnisse.

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