Kunstp?dagogik (M.A.)
Studieninhalt
Der Masterstudiengang Kunstp?dagogik baut konsekutiv auf einem grundst?ndigen Studiengang mit dem Fach Kunst auf und stellt eine forschungsorientierte, künstlerische und kunstdidaktische Erweiterung fachlicher Kenntnisse dar. Die selbstst?ndige, innovative Konzeption und Umsetzung kunstp?dagogischer und künstlerischer Projekte mit fachlicher Fundierung und konzeptioneller Durchdringung des künstlerischen und kunstdidaktischen Handelns, bezogen auf schulische und au?erschulische kunstp?dagogische Berufsfelder, ist Ziel des Studiums. Hierfür sind vertiefte und breit aufgestellte Kenntnisse im Umgang mit künstlerischen Verfahren und bildnerischen Techniken ebenso unerl?sslich wie eine fundierte kunstdidaktische Theorienbildung. Eine individuelle Schwerpunktsetzung in den Profilbereichen kunstp?dagogischer Forschung, künstlerischer Praxis oder kunstp?dagogischer Vermittlung ist m?glich.
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Berufsperspektiven:
- Kultur- und ?ffentlichkeitsarbeit
- Museumsp?dagogik
- Kunstvereine
- Kunststiftungen
- Verlagswesen
- Privatschulen
- Freier Bildungsmarkt
- Bildungszentren für Erwachsene und Senioren
- Kinder-Jugend-Kunst-Schulen
- Soziale Einrichtungen
Bewerbungsunterlagen
- Nachweis über einen Abschluss nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Prüfungsordnung, aus dem die einzelnen Prüfungsleistungen hervorgehen
- Nachweise über ggf. erbrachte extracurriculare Studienleistungen, Prüfungsleistungen oder Studienzeiten, mit denen Kompetenzen, die in § 1 Abs. 1 Satz 3 aufgeführt sind, erworben wurden; aus den Nachweisen müssen der Inhalt, der Umfang und das Niveau der erworbenen Qualifikationen hervorgehen
- Nachweise über ggf. erbrachte praktische T?tigkeiten, bei denen Kompetenzen, die in § 1 Abs. 1 Satz 3 der Prüfungsordnung aufgeführt sind, erworben wurden, relevant sind; aus den Nachweisen müssen die Art und der Umfang der T?tigkeit sowie der erworbenen, angewendeten oder vertieften Kompetenzen hervorgehen
- Nachweis über einen Abschluss nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Prüfungsordnung, aus dem die einzelnen Prüfungsleistungen hervorgehen
- Nachweise über ggf. erbrachte extracurriculare Studienleistungen, Prüfungsleistungen oder Studienzeiten, mit denen Kompetenzen, die in § 1 Abs. 1 Satz 3 der Prüfungsordnung aufgeführt sind, erworben wurden; aus den Nachweisen müssen der Inhalt, der Umfang und das Niveau der erworbenen Qualifikationen hervorgehen
- Nachweise über ggf. erbrachte praktische T?tigkeiten, bei denen Kompetenzen, die in § 1 Abs. 1 Satz 3 der Prüfungsordnung aufgeführt sind, erworben wurden, relevant sind; aus den Nachweisen müssen die Art und der Umfang der T?tigkeit sowie der erworbenen, angewendeten oder vertieften Kompetenzen hervorgehen
- Nachweis von Deutschkenntnissen auf Level C1 bis zur Einschreibung
Nachweise zu den Punkten 1-3 sind als be-/vereidigte ?bersetzungen einzureichen, wenn Sie nicht auf Deutsch, Englisch oder Franz?sisch ausgestellt sind. Bei Abschlusszeugnissen, die in China, Indien oder Vietnam ausgestellt wurden, muss eine APS-Bescheinigung eingereicht werden.
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Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen mit internationalen Bachelor-Abschlusszeugnissen.
Die Bewerbungsunterlagen müssen als Upload bei der Online-Bewerbung eingereicht werden.
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Eine Zulassung zum Studiengang ist nur nach bestandener Eignungsprüfung m?glich. Dafür muss zus?tzlich zur Online-Bewerbung (bzw. online application) bis zur Bewerbungsfrist eine Mappe mit selbst?ndig gefertigten künstlerischen Arbeiten bei der Fakult?t eingereicht werden. Mit der Online-Bewerbung (bzw. online application) erfolgt automatisch eine Anmeldung für die Eignungsprüfung.
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