Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus (zert)
Studieninhalt:
Die Universit?t Augsburg bietet das Zusatzstudium De Processibus Matrimonialibus zur Ausbildung für Beraterinnen und Berater im Hinblick auf die Durchführung eines kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens an. Die Studierenden werden dabei in die Grundlagen des katholischen Kirchenrechts und besonders in das kirchliche Ehe- und Prozessrecht eingeführt.
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Das dort erworbene kirchenrechtliche Wissen üben die Studierenden in verschiedenen Kursen auch praxisnah ein und werden mit der T?tigkeit der kirchlichen Gerichte vertraut gemacht. Dadurch werden sie in die Lage versetzt, Interessenten vor der Einleitung eines kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens fachkundig und fundiert beraten zu k?nnen.
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Das Studium greift dafür auf speziell geeignete kirchenrechtliche Vorlesungen, Seminare und Kurse der Katholisch-Theologischen Fakult?t zurück, die überwiegend als Blockveranstaltungen angeboten werden. Es kann studienbegleitend absolviert und zu Beginn eines jeden Semesters aufgenommen werden. Das Studium hat eine Regelstudienzeit von vier bzw. eine Maximalstudienzeit von sechs Semestern und es richtet sich an Studierende aller F?cher und Fakult?ten der Universit?t Augsburg.
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Durch eine kleine Gruppengr??e wird besonders auf eine individuelle F?rderung der einzelnen Studierenden geachtet. Für den erfolgreichen Abschluss des Zusatzstudiums verleiht die Universit?t Augsburg ein Zertifikat.
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Alle weiteren Informationen bezüglich des Studienablaufs inklusive der zu absolvierenden Module sowie zu den Prüfungsmodalit?ten sind über den unten angegebenen Link auf der Website des Studiengangs zu finden. Ebenso steht die Fachstudienberatung jederzeit für Beratungsgespr?che oder Fragen zur Verfügung.
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Berufsperspektiven:
- Das Studium vermittelt keine Qualifikation für eine berufliche T?tigkeit.
Besonderheiten
Für den erfolgreichen Abschluss des Zusatzstudiums wird ein Zertifikat, aber kein akademischer Grad verliehen.
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsbogen
- Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur-/Abschlusszeugnis ODER aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)
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