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(1) Die Nutzung der Software und Dienste erfolgt nach der jeweils aktuellen Fassung der Produktbestimmungen (PTs), der Bestimmungen für Onlinedienste (OSTs) sowie dem Nachtrag zum Datenschutz für Onlinedienste (DPA). Diese sind unter https://www.microsoft.com/de-de/licensing/product-licensing/products.aspx einsehbar.

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(2) Die Software und Dienste sind ausschlie?lich zu studiumsbezogenen bzw. dienstlichen Zwecken oder für studentische oder dienstliche Projekte einzusetzen unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und des Archivrechts.

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(3) Der Einsatz zu kommerziellen oder privaten Zwecken ist in den Lizenzbestimmungen nicht vorgesehen. Es werden ausschlie?lich pers?nliche, nicht übertragbare Lizenzen bereitgestellt.

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(4) Die Nutzung der Cloudspeicherdienste von Microsoft durch die Benutzerin oder den Benutzer erfolgt unter Beachtung s?mtlicher Vorschriften und Regelungen zum Sozialdatenschutz (§67 Abs. 1 SGB X; §80 SGB X), Personalaktenrecht (Art. 104 BayBG; Art. 108 BayBG), Steuerrecht (§146 AO), Urheberrecht (§60a UrhG), Gesetz zum Schutz von Gesch?ftsgeheimnissen (§203 StGB), Telemedienrecht, Archivrecht sowie der Regelungen zur ordnungsgem??en Aktenführung.

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(5) Soweit durch die Benutzerin oder den Benutzer mit der Software und den Diensten personenbezogene Daten anderer Personen verarbeitet werden, müssen die Vorschriften des Datenschutzes eingehalten und die Erfüllung der Informationspflichten sichergestellt werden.

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(6) Die Benutzerin oder der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass:

  • die Benutzerin oder der Benutzer nur berechtigt ist, die Software und Dienste w?hrend des lizenzierten Zeitraums zu nutzen.
  • s?mtliche Software gel?scht werden muss bzw. Dienste nicht weiter genutzt werden k?nnen, wenn die Universit?t Augsburg den Vertrag kündigt oder vor Ablauf des lizenzierten Zeitraums keinen Beitritt bzw. keine Verl?ngerungsbestellung einreicht oder keine zeitlich unbeschr?nkten Lizenzen erwirbt, je nachdem welches Ereignis als erstes eintritt.

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(7) Die Universit?t Augsburg beh?lt sich vor, der Benutzerin oder dem Benutzer lediglich eine Auswahl an Software und Diensten anzubieten oder einzelne Funktionen der Software und Dienste einzuschr?nken.

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(8) Der Auftragsverarbeiter stellt einige Funktionen seiner Software und Dienste als ?Optionale verbundene Erfahrung“ bereit. Die Nutzung dieser Funktionen durch die Benutzerin oder den Benutzer darf ausschlie?lich mit den eigenen personenbezogenen Daten erfolgen und sofern die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte für eine Weitergabe der Werke an Microsoft bestehen.

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(9) Die Universit?t Augsburg kann die Nutzung einzelner Software und Dienste durch weitere Benutzungsrichtlinien zus?tzlich regeln.

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(10) Die Benutzerin oder der Benutzer nehmen zur Kenntnis, dass die Universit?t Augsburg usergebundene Konfigurationen der Software und Dienste verteilt. Diese finden auf allen Ger?ten der Benutzerin oder Benutzer Anwendung, auf denen der universit?re Account eingesetzt wird. Die Universit?t Augsburg schlie?t dabei im Rahmen des rechtlich M?glichen eine Haftung für Sch?den oder Fehlkonfigurationen auf Privatger?ten vollst?ndig aus.


(11) Die Verwendung der Software und Dienste unterliegt au?erdem den Bestimmungen des Campus- und School-Vertrages (CASA), einschlie?lich, aber nicht beschr?nkt auf Haftungsbeschr?nkungen, den Ausschluss von Gew?hrleistungen sowie den Ausschluss von Rechtsmitteln und Ansprüchen. Die Benutzerin oder der Benutzer nehmen insbesondere die im Anhang aufgeführten Passagen dieses Vertrages zu den oben genannten Themen zur Kenntnis.

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Anhang:

Bestimmungen aus dem Campus- und School-Vertrag (CASA)

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Gew?hrleistungen.

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a. Beschr?nkte Garantien und Rechtsmittel.

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(i) Software. Microsoft garantiert, dass jede Version der Software für ein Jahr ab dem Datum, an dem die Einrichtung zum ersten Mal für diese Version lizenziert wird, im Wesentlichen die in der jeweiligen Microsoft-Benutzerdokumentation beschriebene Leistung erbringt. Wenn dies nicht der Fall ist und die Einrichtung Microsoft innerhalb der Gew?hrleistungsfrist darüber informiert, wird Microsoft nach ihrer Wahl entweder

(1) den für diese Softwarelizenz bezahlten Preis zurückerstatten oder

(2) die Software reparieren oder ersetzen.

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(ii) Onlinedienste. Microsoft gew?hrleistet, dass jeder Onlinedienst in ?bereinstimmung mit der anwendbaren SLA w?hrend der Nutzung durch die Einrichtung funktioniert. Die Ansprüche der Einrichtung bei Verletzung dieser Gew?hrleistung sind in der SLA genannt.

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Die obigen Ansprüche sind die einzigen Ansprüche der Einrichtung bei Verletzung der Gew?hrleistung im Rahmen dieses Abschnitts. Die Einrichtung verzichtet auf alle Ansprüche wegen Verletzung der Garantie, die nicht innerhalb des Garantiezeitraums geltend gemacht wurden.


b. Ausschlüsse. Die Gew?hrleistungen in diesem Vertrag gelten nicht bei Problemen, die auf einen Unfall, Missbrauch oder auf eine Verwendung in einer Weise zurückzuführen sind, die mit diesem Vertrag nicht im Einklang steht, darunter die Nichteinhaltung der Mindestsystemanforderungen. Diese Gew?hrleistungen gelten nicht für kostenlose Produkte, Test-, Pre-Release- oder Beta-Produkte oder für Komponenten von Produkten, die die Einrichtung weitervertreiben darf.


c. Haftungsausschluss. Au?er wie in den eingeschr?nkten Garantien oben beschrieben übernimmt Microsoft keine anderen Gew?hrleistungen oder Garantien und schlie?t alle anderen ausdrücklichen, konkludenten oder gesetzlichen Gew?hrleistungen oder Garantien, wie beispielsweise Gew?hrleistungen oder Garantien der Qualit?t, des Eigentums, der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der Handelsüblichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck aus.


Abwehr von Ansprüchen Dritter.


Die Parteien verteidigen sich gegenseitig gegen die in diesem Abschnitt beschriebenen Ansprüche Dritter und zahlen den Betrag eines sich daraus ergebenden nachteiligen rechtskr?ftigen Urteils oder eines anerkannten Vergleichs, jedoch nur, wenn die beklagte Partei unverzüglich schriftlich über die Forderung informiert wird und das Recht hat, die Verteidigung und einen Vergleich zu steuern. Die verteidigte Partei muss der verteidigenden
Partei alle angeforderten Hilfestellungen, Informationen und Vollmachten zur Verfügung stellen. Die beklagte Partei erstattet der anderen Partei angemessene Auslagen, die ihr aus den Hilfestellungen entstehen. Dieser Abschnitt beschreibt die alleinigen Rechtsmittel der Parteien und die gesamte Haftung für solche Ansprüche.


a. Seitens Microsoft. Microsoft verteidigt die Einrichtung gegen alle Ansprüche Dritter insoweit darin vorgebracht wird, dass ein Produkt oder Fix, das/der von Microsoft gegen eine Gebühr bereitgestellt und im Umfang der gew?hrten Lizenz verwendet wird (unver?ndert in der von Microsoft bereitgestellten Form und mit nichts anderem kombiniert), widerrechtlich ein Gesch?ftsgeheimnis verwendet oder direkt ein Patent, Urheberrecht, eine Marke oder ein anderes Schutzrecht eines Dritten verletzt. Falls Microsoft nicht dazu in der Lage ist, unter kommerziell vernünftigen Bedingungen eine Behauptung, dass ein Versto? vorliegt, zu entkr?ften, darf Microsoft (1) entweder das Produkt oder den Fix ?ndern oder durch eine funktional gleichwertige Leistung ersetzen
oder (2) die Lizenz der Einrichtung kündigen und alle bei Onlinediensten für die Nutzungszeit nach dem Kündigungsdatum gezahlten Betr?ge zurückzahlen. Microsoft haftet nicht für Ansprüche oder Schadensersatzleistungen aufgrund der fortgesetzten Nutzung eines Produkts oder Fix durch die Einrichtung nach der Aufforderung, die Nutzung wegen des Anspruchs eines Dritten einzustellen.


b. Seitens der Einrichtung. Die Einrichtung verteidigt Microsoft in dem nach anwendbarem Recht zul?ssigen Umfang gegen Ansprüche Dritter insoweit darin vorgebracht wird, dass: (1) Kundendaten oder nicht von Microsoft stammende Software, die für die Einrichtung von Microsoft in einem Onlinedienst gehostet werden, ein Gesch?ftsgeheimnis widerrechtlich verwenden oder direkt ein Patent, Urheberrecht, eine Marke oder ein anderes Schutzrecht eines Dritten verletzen oder (2) dass die Nutzung eines Produktes oder Fixes durch die
Einrichtung, allein oder in Kombination mit anderen Elementen, das Gesetz verletzt oder einem Dritten schadet.


Haftungsbeschr?nkung.


Für jedes Produkt beschr?nkt sich die maximale gesamte Haftung jeder Partei gegenüber der anderen Partei unter diesem Vertrag auf direkte Sch?den, die abschlie?end zuerkannt werden, sowie der maximalen H?he nach auf die Betr?ge, die die Einrichtung für die entsprechenden Produkte w?hrend der Laufzeit dieses Vertrags zahlen musste, wobei Folgendes gilt:


a. Onlinedienste. Für Onlinedienste übersteigt die maximale Haftung von Microsoft gegenüber der Einrichtung für jeden Zwischenfall, aus dem ein Anspruch entsteht, nicht den Betrag, den die Einrichtung w?hrend der 12 Monate vor dem Zwischenfall für den Onlinedienst gezahlt hat.

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b. Kostenlose Produkte und manipulationssicheren Code. Für kostenlos bereitgestellte Produkte und Code, den die Einrichtung ohne gesonderte Zahlung an Microsoft an Dritte weitervertreiben darf, ist die Haftung von Microsoft auf abschlie?end zuerkannte direkte Sch?den bis zu 5.000US-Dollar begrenzt.

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c. Ausschlüsse. In keinem Fall haftet eine der Parteien für indirekte, zuf?llige, besondere, p?nale oder Folgesch?den oder für Nutzungsausfall, Verlust von gesch?ftlichen Daten, Einnahmeverlust oder Betriebsunterbrechung, unabh?ngig von der Ursache oder beliebiger theoretischer Haftbarkeit.

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d. Ausnahmen. Beschr?nkungen oder Ausschlüsse gelten nicht für die Haftung, die sich aus den (1) Vertraulichkeitsverpflichtungen einer der Parteien (mit Ausnahme jeglicher Haftung in Bezug auf Kundendaten, die den oben genannten Beschr?nkungen und Ausschlüssen unterliegen), den (2) Pflichten der beklagten Partei oder der (3) Verletzung der geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei ergibt.

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