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Promotionsstudium

Für ein Promotionsvorhaben an der Fakult?t für Angewandte Informatik gelten die Allgemeine Promotionsordnung der Universit?t Augsburg (APromO) und die Promotionsordnung der Fakult?t vom 01. Juni 2014 in der jeweils aktuellen Fassung.

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An unserer Fakult?t gilt die Regelung, dass sich alle Kandidatinnen und Kandidaten m?glichst früh im Promotionsverfahren an der Fakult?t als Doktorandinnen und Doktoranden registrieren sollen. Die n?heren Informationen zum Registrierungsverfahren k?nnen der Kurzinformation und der Checkliste (beides siehe unten) entnommen werden. Bei Fragen zum Ablauf eines Promotionsverfahren und zu den Zulassungskriterien steht unsere Fachbereichsbeamtin gerne zur Verfügung. Kandidatinnen und Kandidaten k?nnen sich auch gerne an die Mitglieder des St?ndigen Promotionsausschusses wenden.

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Wir m?chten darauf hinweisen, dass eine Immatrikulation als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent bei der Studentenkanzlei nur m?glich ist, wenn zuvor das Registrierungsverfahren an der Fakult?t abgeschlossen wurde.

St?ndiger Promotionsausschuss der Fakult?t für Angewandte Informatik

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